Biographie
Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll
Die Kanzlei wurde 1990 von Dr. Jutta Stoll gegründet.
Dr. Jutta Stoll wurde 1956 in Nürnberg geboren. Sie hat an den Universitäten Saarbrücken, Genf und Heidelberg mit Förderung der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura studiert und ihr Referendarexamen mit der Note „gut“ abgelegt. 1981 hat sie mit „summa cum laude“ promoviert (Dr. jur.). Thema ihrer Dissertation war „Vereinbarungen zwischen Staat und ausländischem Investor“(1982).
Von 1981 bis 1982 war sie an der Universität Heidelberg und am dortigen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. 1983 legte sie nach dem Referendariat in Heidelberg mit Wahlstation bei der Weltbank in Washington D.C. ihr Assessorexamen mit der Note „vollbefriedigend“ ab.
Außerdem studierte sie in den Vereinigten Staaten und schloss 1984 an der Georgetown University mit einem Master of Laws (LL.M) ab. 1985 wurde sie nach bestandenem Anwaltsexamen als Rechtsanwältin im District of Columbia zugelassen. 1986 erfolgte die Zulassung beim Landgericht Frankfurt am Main. Von 1986 bis 1989 war sie als Associate in der Kanzlei Pünder, Volhard & Weber (jetzt: Clifford Chance) in Frankfurt am Main tätig.
Dr. Jutta Stoll ist in Frankfurt am Main und im District of Columbia zugelassen und kann bei allen Gerichten in Deutschland mit Ausnahme der Zivilsenate des BGH auftreten.
Dr. Jutta Stoll spricht neben Deutsch als Muttersprache fließend Englisch und versteht auch Französisch und Spanisch
Publikationen
„Vereinbarungen zwischen Staat und ausländischem Investor“ (Agreements Between States and Foreign Investors), 1982.
„Ersatz von Vermögensschäden in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Unfalls in Tschernobyl“ (The Compensation of financial losses in the Federal Republic of Germany caused by the accident in Tschernobyl), Dr. J. Stoll und Dr. Hans-Josef Schneider, Betriebsberater (BB) Heft 19, 10.7.86, S. 1233ff.
„Rechtliche Aspekte von ‚feindlichen‘ Übernahmen von Aktiengesellschaften“ (Legal aspects of hostile takeovers of stock companies), Betriebsberater (BB) Heft 5, 20.2.89, S. 301ff.
„Zum Vorschlag der EG-Kommission für die 13. Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote“ (The proposal of the Commission of the EEC concerning the 13th Directive on company Law with respect to takeover bids), Betriebsberater (BB) Heft 22, 10.8.89, S. 1489ff.
„Minderungspflicht gemäß § 6a GOÄ und Auslagenerstattungsanspruch gemäß § 10 Abs. 1 GOÄ einer auf dem Gelände eines Belegkrankenhauses niedergelassenen radiologischen Praxis“ (The obligation of reduction under § 6a GOÄ and the claim for compensation of expenses according the § 10 Para 1 GOÄ of radiologists working on the premises of a doctors hospital), MedR 1998, Heft 1, S. 11f, OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.10.1997 Az: 19 U 123/96.
„Zur Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsprüfers gegenüber Auftraggeber und geprüftem Unternehmen“ (The duty of the accountant to keep secrets vis à vis the client and the audited corporation), Betriebsberater (BB) Heft 15, 9.4.1998, S. 785 ff.
„Überlegenheit des deutschen Zivilprozesses bei der Zeugenvernehmung?“, Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) Heft 2/2009, S. 46 ff.