Erstberatung

Eine weitere Leistung meines Büros stellt die unbürokratische und zeitnahe Erstberatung im Bereich des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts, aber auch des Strafrechts, dar.

Die Erstberatung kann, wenn die Zahlung sichergestellt ist, auch telefonisch erfolgen. Die Gebühr für die Erstberatung bestimmt der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit, des Haftungsrisikos sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen, sie beträgt jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und wäre auf eine Gebühr für eine sonstige, vom Mandanten gewünschte, spätere Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Die Gebühr für die Erstberatung wird spätestens am Ende der Beratung dem Auftraggeber bekannt geben und sie kann auch in meiner Kanzlei gegen Aushändigung der Rechnung sogleich in bar bezahlt werden.